über... die Gesetze und Regeln

An erster Stelle steht wohl der XMV (Xunde MenscheVerstand). Nicht alles was ausdrücklich verboten ist, ist auch erlaubt, machbar oder erwünscht.

Was jedoch viele nicht wissen, auch in der Schweiz gibt es geltende Gesetze und Regeln zum Modellflug. Diese werden jedoch beim Kauf eines Kopters nicht automatisch mitgeliefert. Hier eine kurze Zusammenfassung (nicht abschliessend):

1. Ich habe mich registriert

Für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht. Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250g und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet. (Quelle BAZL)


2. Ich absolviere die Schulung und Prüfung gemäss Unterkategorie

Wenn ich eine Drohne fliege, die über 250g wiegt, bin ich verpflichtet eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Der Umfang und das Format der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der ich meine Drohne fliege. (Quelle BAZL)


Link zur offenen Kategorie des BAZL

Admin, Luftfahrthindernis und Zohnenplan