1. Ich habe mich registriert
Für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht. Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250g und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet. (Quelle BAZL)
2. Ich absolviere die Schulung und Prüfung gemäss Unterkategorie
Wenn ich eine Drohne fliege, die über 250g wiegt, bin ich verpflichtet eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Der Umfang und das Format der Schulung und Prüfung hängt von der Unterkategorie (A1, A2, A3) ab, in der ich meine Drohne fliege. (Quelle BAZL)
Link zur offenen Kategorie des BAZL
Admin, Luftfahrthindernis und Zohnenplan